Zentrales Vorsorgeregister eingerichtet
Seit 01.03.2005 können auch Privatpersonen ihre Vorsorgevollmachten in einem "Zentralen Vorsorgeregister" registrieren lassen
Die rechtzeitige Errichtung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen kann im "Ernstfall" einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass der im gesunden Zustand festgehaltene Wille des Betroffenen umgesetzt wird, wenn der Betroffene hierzu nicht mehr in der Lage ist.
Da solche Entscheidungen oftmals in einer eilbedürftigen oder für die Beteiligten unvorhergesehenen Situation getroffen werden müssen, stellt es eine große Erleichterung für die Gerichte dar, wenn sie sich über ein Zentrales Register über das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht informieren können.
Die Registrierung kann Online über www.vorsorgeregister.de erfolgen, für die Online-Registrierung fällt eine Regelgebühr von derzeit EUR 15,50 an.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich vor Errichtung einer solchen Vorsorgevollmacht anwaltlich oder durch einen Notar beraten zu lassen, damit die Vollmacht den rechtlichen Anforderungen genügt und auch dem persönlichen Bedarf entspricht.
